Good reasons for membership

Wettbewerb fördern, Kosten senken: Durch Entwicklung und Einführung offener Schnittstellenstandards, die den Einsatz herstel­lergemischter Systeme in der Lichtsignaltechnik ermöglichen, wird der Wettbewerb zwischen Anbietern gefördert und eine erhebliche Kostensenkung erzielt.

Austausch und Vernetzung: Vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Verkehr und den künftig baulastträgerübergreifender Verkehrsmanagementaufgaben fördern offene Schnittstellenstandards die Vernetzung aller Komponenten.

Standards setzen und weiterentwickeln: Wir haben maßgeblich an der Entwicklung des OCIT-Standards beigetragen und diesen  als Rahmenwerk für Offene Standards im Bereich der Vernetzung von Zentralen entwickelt und zur Anwendungsreife gebracht.

Wir berücksichtigen weiterhin die Pflege der Schnittstellenstandards für alle Straßenbauverwaltungen. Die OCA ist Partner im OCTS-Harmonisierungsgremium – damit auch kommunale Interessen eingebracht werden.

Die Praxis zeigt’s!

Heute steht die Anwendung der von uns definierten Standards und die Auswirkung auf die Funktionalität der vernetzten Teilsysteme im Fokus der Arbeit.

Allen Interessierten – auch außerhalb der OCA – wird mit den Veranstaltungen der OCA-Akademie eine Plattform geboten, um sich über die verschiedenen Aspekte der Straßenverkehrstechnik zu informieren und auszutauschen.

Experten der OCA, Vertreter von Forschung, Herstellerverbänden und Industrie geben praxisnahe Einblicke aus den Städten und Anwenderkreisen sowie Ausblicke auf die technische Zukunft der wichtigen Themen. Darüber hinaus werden aber auch externe rechtliche Einordnungen angeboten.

Mitgliedschaft

Möchten Sie Mitglied werden? Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • Aufnahmeantrag stellen bei der Verbandsgeschäftsstelle
  • Der Vorstand beschließt über die Mitgliedschaft
  • Zahlung des Mitgliedsbeitrags von 6 Euro im Jahr / betriebener Lichtsignalanlage

Wie geht man am besten vor?

    1. Klärung, welches Gremium entscheidungsberechtigt ist (Hinweis als Hilfestellung: der OCA-Verband ist kein wirtschaftlich tätiger Verein).
    2. Bereitstellung des jährlichen Mitgliedsbudgets und Zustimmung des Kämmerers.
    3. Zustimmung zur Mitgliedschaft: Erstellung einer Vorlage für einen Gremiumsbeschluss oder die Unterschrift(en) der befugten Person(en).